Die Bundesagentur für Arbeit hat eine sogenannte Globalzustimmung für die Beschäftigung von Asylbewerbern, unter anderem als Erntehelfer in der Landwirtschaft, erteilt. Die Regelung gilt noch bis zum 31. Oktober 2020. Die Bundesagentur muss ihre Zustimmung zur Arbeitsaufnahme nun nicht mehr in jedem Einzelfall erteilen. Die Globalzustimmung gilt für
- Asylbewerber in einer Aufnahmeeinrichtung, bei denen das Asylverfahren nicht binnen neun Monaten unanfechtbar abgeschlossen ist,
- Asylbewerber, die sich seit drei Monaten gestattet im Bundesgebiet aufhalten,
- die Beschäftigung von Personen mit einer Duldung,
- für Drittstaatsangehörige, deren Aufenthaltstitel diese Beschäftigung nicht erlaubt.
Bildnachweis: ©hydebrink / fotolia.com