Wenn Sie auf Internet-Plattformen wie Amazon oder Ebay Waren, Material, Werkzeuge, Ersatzteile oder andere betrieblich genutzte Gegenstände oder Dienstleistungen kaufen, sollten Sie dafür nicht Ihren Privat-Account, sondern einen unternehmensbezogenen Business-Account verwenden. Dies ist deswegen erforderlich, damit die richtigen umsatzsteuerlichen Konsequenzen gezogen werden können. Private Einkäufe sollten Sie umgekehrt konsequent über einen vom Business- Account getrennten Privat-Account abwickeln, da sich auch bei der Bestellung privater Waren über einen Business-Account oftmals unerwünschte umsatzsteuerliche Auswirkungen ergeben.
In der Praxis ist es bei nur gelegentlichen betrieblichen Internet-Käufen oftmals üblich, dafür aus Vereinfachungsgründen einen privaten Account zu nutzen. Aufgrund einer speziellen Regelung im Umsatzsteuergesetz droht dann aber unter Umständen der Verlust des Vorsteuerabzugs. In bestimmten Fällen sind Lieferungen von Händlern außerhalb der EU oder von eingeführten Waren an Privatpersonen in Deutschland steuerpflichtig. Der Plattformbetreiber, wie zum Beispiel Amazon oder Ebay, ist dann gesetzlich verpflichtet, deutsche Umsatzsteuer abzuführen. Bei einer Lieferung an einen Unternehmer wäre dieser Vorgang umsatzsteuerlich anders zu beurteilen. Daher ist die Vorsteuer, die auf der Rechnung des Plattformbetreibers ausgewiesen wird, nicht korrekt und darf auch nicht vom Leistungsempfänger in Deutschland geltend gemacht werden.
Nach einer allgemeinen Regelung der EU können Plattformbetreiber Käufer generell als Nichtunternehmer einstufen, sofern ihnen keine anderen Informationen vorliegen. Die Angabe einer Liefer- oder Rechnungsadresse wie „XYZ-GmbH“ wird bei einer Einstufung des Leistungsempfängers als Nichtunternehmer als nicht ausreichend für einen Vorsteuerabzug anerkannt, wenn der Kauf tatsächlich über einen privaten Account erfolgt. Es ist nach herrschender Meinung davon auszugehen, dass in solchen Fällen die Registrierung über einen Business- Account erforderlich ist, bei der auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben ist. Bei einer Bestellung über einen solchen Business-Account wird der Plattformbetreiber in die Lage versetzt, die korrekten steuerlichen Konsequenzen zu ziehen.
Darüber hinaus werden Waren vielfach in sogenannten Fulfillment-Centern in anderen EU-Mitgliedsstaaten gelagert und von dort an die Kunden versandt. Falls Waren aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat an einen Unternehmer in Deutschland versendet werden, tätigt der Unternehmer in Deutschland einen sogenannten innergemeinschaftlichen Erwerb und muss diesen auch in der Umsatzsteuer- Voranmeldung erklären. Die Lieferung selbst wäre umsatzsteuerfrei. Auch in diesen Fällen können die Händler nur dann richtige Rechnungen ausstellen, wenn ihnen bekannt ist, dass sie an einen Unternehmer liefern. Der Kunde hat bei der Bestellung meist keine Kenntnis darüber, wo sich die Ware befindet.
Hinweis: Die dargestellte Thematik betrifft ausschließlich Käufe über Handelsplattformen, nicht dagegen unmittelbare Käufe in Online-Shops von Händlern oder Produzenten.
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